GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die REITER Werbung GmbH behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Alle Aufträge erfordern daher die schriftliche Bestätigung durch die REITER Werbung GmbH. Vereinbarungen und Nebenabreden, die nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedeckt sind, auch soweit sie schriftlich mit Vertretern getroffen worden sind, binden die REITER Werbung GmbH erst, wenn sie der Änderung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Die Ausführung eines Auftrages wird von der REITER Werbung GmbH nach neuesten statistischen Unterlagen durchgeführt. Die Verteilung erfolgt im gesamten geschlossenen Ortsgebiet. Ausgeschlossen von der Verteilung sind jedoch Einzelhäuser sowie Gehöfte, die außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes liegen. Ferner erfolgt keine Verteilung in Wohnbauanlagen, die für unsere Verteiler nicht begehbar sind oder ein Anti-Werbe-Aufkleber haben. Bei der Verteilung an Haushalte werden Büros, Geschäfte und Ämter nicht berücksichtigt. Hiefür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

3. Die Angaben über den Ausführungszeitraum gelten nach Maßgabe der Verteilungsmöglichkeit. So kann bei schweren Witterungsunbilden und höherer Gewalt eine Verteilung im Sinne einer gewissenhaften Auftragsausführung nicht durchgeführt werden. Die Überschreitung des Ausführungszeitraumes dadurch berechtigt nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatzanspruch zu stellen.

4. Eine Haftung für Beschädigung des Werbematerials übernimmt die REITER Werbung GmbH nur dann, wenn sie daran ein Verschulden trifft. Gefahr für den Zufall trägt der Auftraggeber. Es entfällt eine Haftung für Schäden am Verteilgut durch Elementarereignisse.

5. Die Anlieferung des Verteilungsmaterials, gebündelt oder paketiert, muß spätestens zwei Tage vor Beginn der Verteilung an die vereinbarte Lieferanschrift, frei Haus, erfolgen. Die REITER Werbung GmbH ist nicht verpflichtet, eine genaue Überprüfung der angelieferten Materialien und Drucksachen durchzuführen. Bei einer Beschädigung der Verpackung ist die REITER Werbung GmbH verpflichtet, den Auftraggeber hievon zu verständigen.



6. Übernimmt die REITER Werbung GmbH die Herstellung von Werbemitteln für den Kunden, so gelten die im graphischen Gewerbe üblichen Mehr- oder Minderauflagen bis zu 10 % als vom Kunden akzeptiert. Über Restmengen, die nach der Verteilung übrigbleiben, unterrichtet die REITER Werbung GmbH den Kunden. Trifft innerhalb von 2 Wochen nach dieser Nachricht der Auftraggeber keine Entscheidung, so obliegt es der REITER Werbung GmbH darüber zu entscheiden, ob Restmaterial vernichtet oder gegen Kostenersatz an den Kunden geliefert wird.

7. Übernimmt die REITER Werbung GmbH etwaige Postaufgaben für den Kunden, kann keine Haftung für eine nicht termingerechte Verteilung durch die Post übernommen werden. Die REITER Werbung GmbH behält sich vor, Prospekte ohne Ankündigung teilweise oder ganz durch die Post verteilen zu lassen.

8. Die Zahlung hat, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt in bar ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen und Mahnspesen verrechnet. Bei vereinbarter Wechselzahlung soll die Laufzeit der Wechsel 90 Tage ab Rechnungsdatum nicht überschreiten. Wechselspesen und Diskontspesen gehen, in der banküblichen Höhe, zu Lasten des Auftraggebers.

9. Der Kontrollapparat der REITER Werbung GmbH und die damit ordnungsgemäß verbundene Auftragsdurchführung ermöglicht eine 97%ige Zustellbarkeitsquote.

Beanstandungen, welcher Art auch immer, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Verteilungsende eintreffen; sie müssen mit genauer Angabe des Ortes, der Art und der Zeit erfolgen, um eine sorgsame Überprüfung und eventuelle Rechnungsprüfung und Rechnungskürzung zu ermöglichen.

Liegt ein Verschulden der REITER Werbung GmbH vor, so wird der beanstandete Teil nach Überprüfung unsererseits von der Rechnung in Abzug gebracht.

Jedenfalls haftet die REITER Werbung GmbH nur bis maximal zur Höhe des Fakturenbetrages, darüber hinaus gehende Kosten jedweder Art werden nicht anerkannt und können daher nicht Grundlage für eine Kompensation sein. Eine Beanstandung eines Teils des ausgeführten Auftrages gibt dem Auftraggeber daher nicht das Recht, die Zahlung der gesamten Leistung zu verweigern.

10. Die REITER Werbung GmbH ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen.



11. Wird das Geschäft nach Annahme des Angebotes bzw. Abschluß des Vertrages durch den Auftraggeber einseitig aufgelöst, so gilt als vereinbart, dass ein pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 50 % des Auftragwertes zu leisten ist.

12. Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle von höherer Gewalt berechtigen die REITER Werbung GmbH ohne jeden Schadenersatz und Begründung vom Vertrag zurückzutreten.

13. Die jeweils gültige Preisliste gilt als integrierter Bestandteil der Geschäftsbedingungen.

14. Erfüllungsort für die Bezahlung der Rechnung sowie für die sonstigen Leistungen der REITER Werbung GmbH ist Leobersdorf. Für alle Streitigkeiten, auch im Falle der Beanstandung des Werkvertrages, ebenso für Wechsel oder Scheckklage, gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt als zuständiges Gericht vereinbart.

15. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Kunde/Auftraggeber die Betreibungskosten gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBl.Nr.141/1996 zu vergüten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen jedem Auftrag bei und sind im Büro der REITER Werbung GmbH ausgehängt. Abweichungen davon müssen bei Auftragserteilung schriftlich fixiert werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Auftraggeber verbindlich.